Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

Landes-Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge für Unternehmen

Mit der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ weitet Baden-Württemberg die Förderung im Bereich der Elektromobilität weiter aus. Das Land ermöglicht einigen Unternehmenszweigen, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts einen einfachen Ein- bzw. Umstieg in die Elektromobilität

 

Wie viel?

Mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt, beteiligen sich das Land Baden-Württemberg an Ihrer Ladeinfrastruktur.

 

Für wen?

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Unternehmergesell-schaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.

 

Was wird bezuschusst?

Wir fördern die Installation von Ladepunkten inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betrieblich genutzte Ladepunkte, Wohngebäude) und öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).

 

Welche Ausgaben?

Zuwendungsfähig sind alle einmaligen Ausgaben, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation des geförderten Ladepunktes stehen und notwendig sind. Hierzu gehören unter anderem:

  • Ladeeinrichtung
  • Tiefbauarbeiten
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss

Bei Leasing/Miete/Contracting sind die jeweils monatlichen Raten förderfähig.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Sie versorgen die Ladepunkte mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern.
  • Sie betreiben die Ladepunkte für mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg.
  • Sie wenden den aktuellsten Stand der Technik an und erfüllen die Mindestanforderungen an die Ladepunkte.

 


Sie haben weitere Fragen rund um das Thema E-Mobilität?
 
Antworten erhalten Sie von unserem Energieberater Ralf Hübsch:

Tel. 07951 305-143 
E-Mail: ralf.huebsch@stw-crailsheim.de

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