Was kann das neue EWärmeG?

Was kann das neue EWärmeG?

Baden-Württemberg soll zu einer der führenden Energie- und Klimaschutzregionen werden. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes von 2007 wurde deshalb weiterentwickelt.

 

Es wurde in Einklang gebracht mit den europäischen und nationalen Klimaschutzzielen sowie dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg und dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept. Die novellierte Fassung des EWärmeG, das am 1. Juli 2015 in Kraft trat, sieht unter anderem eine breitere Auswahl und mehr Kombinationsmöglichkeiten bei den Erfüllungsoptionen vor. Weitere Informationen zum überarbeiteten Gesetz bietet ein Internetauftritt des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter:

 

https://energiewende.baden-wuerttemberg.de/de/wissen/nachschlagen/stichwort-zur-energiewende/stichwort-zur-energiewende-ewaermeg/

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